Wir haben ein paar Informationen für Sie zusammengestellt
Was muss ich beim Einzug mitbringen?
Dokumente: Personal- oder Reisepass (auch wenn er schon abgelaufen sein sollte). Krankenversicherungskarte mit evtl. Befreiungsausweis, Patientenverfügung, Vorsorge- oder Generalvollmach und evtl. Betreuerausweis
Die letzten Arztbriefe, aktuelles Medikationsblatt mit der letzten Medikation
Evtl. Kontaktdaten zu seinen Sauerstofflieferanten
Angehörigenliste mit Anschrift und Telefonnummern
Pflegeutensilien: Zahnbürste/ Zahnpasta, evtl. Prothesenbehälter, Kamm/ Bürste, Rasierutensilien, eigne Köperlotion, Duschgel usw.
Sollte Sie noch Inkontinenzmaterial zu Verfügung haben, bitte mitbringen.
Kleidung: Nachtwäsche, bequeme Freizeitkleidung, Haus- und Straßenschuhe, Alltagskleidung und Jacke
Allgemeines: Alles was transportierbar ist und dem Gast sehr wichtig ist
Sollte ein Gast einen eignen Rollator / Rollstuhl oder einen Sauerstoffkonzentrator Zuhause haben, bitte mitbringen
Kann ich aus dem Hospiz entlassen werden?
Sollte sich der Allgemeinzustand des jeweiligen Gastes verbessern und eine gute ambulante Versorgung ist gewährleistet und von ärztlicher Seite es keine Bedenken gibt, ist eine Entlassung möglich. Eine spätere Neuaufnahme ist nicht ausgeschlossen.
Wie lange kann ich im Hospiz bleiben?
Die erste Kostenzusage der Kasse beträgt häufig 4 Wochen, danach wird von Seiten des Hospizes eine Kostenverlängerung beantragt. Nach 6 Monaten wird von Seiten der Pflegekasse/ MDK nochmals gesondert geprüft, ob sich der Zustand so stabilisiert hat, dass der Gast auch in einem Pflegeheim versorgt werden kann.
Kann ich aus einem Pflegeheim ins Hospiz wechseln?
Wenn die Voraussetzungen für eine stationäre Hospizaufnahme gegeben sind und auf Grund mangelnder Hospizplätze ein Kurzzeitpflegeplatz in Anspruch genommen wurde, steht der Aufnahme sobald ein Hospizplatz frei ist nichts entgegen.
Sollte sich ein Patient in der Langzeitpflege befinden und hat die Voraussetzung für die stationäre Hospizaufnahme erfüllt, muss von Seiten des behandelten Arztes eine Stellungnahme geschrieben werden, warum die Pflege in dem jeweiligen Pflegeheim gemäß § 43 SGB XI nicht ausreichend ist.
Gibt es Besuchszeiten?
Der Gast selbst bestimmt für sich seine Besuchszeiten.
Kann das Hospiz von einem Betroffenen oder seiner Angehörigen besichtigt werden?
Nach Vereinbarung mit Terminvergabe ist die Besichtigung des Hospizes jederzeit möglich.
Darf im Hospiz Alkohol getrunken und geraucht werden?
Unseren Gästen soll es gut gehen, sie sollen sich wohlfühlen und sie bestimmen selbst, ob sie Alkohol trinken oder Rauchen möchten.
Sollten noch Fragen offen sein
Wir sind unter Tel.-Nr. 0791-94079121 oder mobil unter 0176-473 304 34 zu erreichen. Gegebenenfalls rufen wir auch gerne zurück.