Voraussetzungen und Kosten
Voraussetzung für die Aufnahme im Stationären Hospiz ist, entsprechend SGB V § 39a, eine der folgenden Diagnosen:
- Krebserkrankungen,
- Vollbild der Infektionskrankheit AIDS,
- Erkrankungen des Nervensystems, wie ALS,
- chronische Nieren-, Herz-, Verdauungstrakt- oder Lungenerkrankungen
Der Aufenthalt muss zunächst von einem Arzt befürwortet werden. Sie können dafür das Formular „Notwendigkeitsbescheinigung“ nutzen.
Der Arzt wird die Aufnahme in das Hospiz befürworten, wenn die Erkrankung voranschreitet und bereits ein weit fortgeschrittenes Stadium erreicht hat.
Die Lebenserwartung muss vom Arzt als begrenzt auf Tage, Wochen oder wenige Monaten eingeschätzt werden.
Zudem muss eine palliativ-medizinische und palliativ-pflegerische Versorgung notwendig oder vom Patienten erwünscht sein.
Kosten:
Die gute Nachricht ist: Seit 2009 dürfen dem Hospizgast keine Kosten durch den Aufenthalt entstehen.
Die Hospizkosten werden zu 95 % von der jeweiligen Krankenkasse getragen. Die restlichen 5 % muss der Hospizträger über Spenden generieren.