Informationen zur Aufnahme
Die Aufnahmekriterien für eine stationäre Hospizversorgung sind deutlich im Sozialgesetzbuch V (SGB V) § 39a geregelt.
Bei einer Aufnahme in ein Hospiz gilt die Grundvoraussetzung, dass die untengenannten 5 Punkte erfüllt werden müssen.
- Die Krankheit verläuft progredient (fortschreitend) und hat bereits ein fortgeschrittenes Stadium erreicht.
- Heilung ist ausgeschlossen und eine palliativmedizinische Behandlung ist notwendig und wird erwünscht
- Es ist von einer begrenzten Lebenserwartung von Wochen oder wenigen Monaten auszugehen.
- Eine Krankenhausbehandlung im Sinne des § 39 SGB V ist mehr nicht erforderlich
- Die ambulante Versorgung ist nicht ausreichend oder gewährleistet. Für die Aufnahme in ein stationäres Hospiz muss vom jeweiligen behandelnden Arzt eine ärztliche Bescheinigung zur Feststellung der Notwendigkeit zur vollstationärer Hospizversorgung nach § 39 a Abs. 1 SBG V ausgefüllt werden.
Eine weitere Voraussetzung ist der Pflegegrad
Pflegegrad beantragen
- Der Antrag wird bei der Pflegekasse gestellt.
- Die Pflegekasse ist der zuständigen Krankenkasse angegliedert, Sie können also die gleichen Kontaktdaten nutzen.
Rufen Sie die Pflegekasse an oder schreiben Sie einen kurzen, formlosen Brief, in dem Sie Leistungen aus der Pflegeversicherung beantragen. Dafür können Sie auch unter Downloads den Musterbrief verwenden.
- Stellen Sie Ihren Antrag so früh wie möglich, Leistungsanspruch besteht ab dem Antragstag
- Nach der Antragstellung wird die Pflegekasse tätig. Sie schickt Ihnen Unterlagen zu und lässt einen Gutachter zur Feststellung des Pflegegrades zu Ihnen nach Hause oder ins Hospiz kommen. Es gibt auch Einstufungen nach Aktenlage
- Um Leistungen erhalten zu können, müssen Sie mindestens zwei Jahre innerhalb der vergangenen zehn Jahre in die Pflegekasse eingezahlt haben.